Kosten für meine psychotherapeutischen Sitzungen
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei den meisten Privatversicherungen kommt es auf den versicherten Tarif an: viele Tarife erstatten nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von psychotherapeutischen Sitzungen, z.B. 20 Sitzungen im Jahr. Erfragen sie daher bitte ihren individuellen Versicherungsschutz für Psychotherapie bei ihrer privaten Versicherung und/oder der Beihilfestelle.
Abrechnung
Möchten sie aus unterschiedlichen Gründen ihre Sitzungen selbst bezahlen, so richte ich mich mit den Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie erhalten eine Rechnung, die sich steuerrechtlich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen als Krankheitskosten ansetzen können.
Auch die Organisation der psychotherapeutischen Praxis erfordert es, dass die Patienten ihre Termine einhalten, die ausschließlich für sie freigehalten sind. Wenn ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint, hat der Therapeut keine anderen Patienten im Wartezimmer sitzen, die er stattdessen behandeln könnte. Auch wenn Termine kurzfristig abgesagt werden, kann der Therapeut diesen Termin nicht mehr anderweitig vergeben. Termine, zu denen der Patient nicht erscheint, dürfen der Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden, denn die Kasse zahlt nur für erbrachte Leistungen. Der Therapeut hat also in dieser Zeit Verdienstausfall.
Deshalb treffen die meisten Therapeuten mit ihren Patienten Vereinbarungen über das Absagen von Terminen und das Bezahlen eines Honorars für ausgefallene Stunden (rechtlich abgesichert unter der Bezeichnung Bereitstellungshonorar nach dem BGB).
Gesetzliche Krankenversicherung
Vorgespräche und Kostenübernahme
Jeder Versicherte hat das Recht, auf Kosten der Krankenkasse einige Vorgespräche mit einem – wenn nötig auch mit mehreren – Psychotherapeuten zu führen. Zuzahlungen oder Privatabrechnung sind nicht notwendig und auch nicht erlaubt.